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Förderungs-Check: Wohnungsbauprämie und Arbeitnehmersparzulage berechnen

Zwei staatliche Förderungen, die du für deinen Bausparvertrag nebeneinander bekommen kannst — und die die meisten liegen lassen, weil sie sich an der falschen Zahl aus der Gehaltsabrechnung orientieren. Trag deine Werte ein, dann siehst du sofort, was dir zusteht.

Kurz und knapp

  • Arbeitnehmersparzulage: 9 % auf bis zu 470 € vermögenswirksame Leistungen im Jahr, also höchstens 42,30 € (Quelle: 5. VermBG, Stand 2026).
  • Wohnungsbauprämie: 10 % auf bis zu 700 € bzw. 1.400 € eigene Einzahlung, also höchstens 70 € bzw. 140 € (Quelle: WoPG, Stand 2026).
  • Beide Förderungen gehen gleichzeitig, aber nie für denselben Euro: zusammen bis 112,30 € (allein) bzw. 182,30 € (verheiratet) im Jahr.
  • Maßgeblich ist das zu versteuernde Einkommen aus dem Steuerbescheid, nicht das Bruttogehalt.

Die Rechnung läuft komplett in deinem Browser. Es werden keine Daten übertragen, gespeichert oder an uns weitergegeben.

Welche Fragen beantwortet der Rechner?

Es gibt zwei staatliche Förderungen für einen Bausparvertrag, und fast niemand weiß, dass er beide gleichzeitig bekommen kann: die Arbeitnehmersparzulage auf die vermögenswirksamen Leistungen deines Arbeitgebers und die Wohnungsbauprämie auf das, was du selbst einzahlst. Zusammen sind das bis zu 112,30 Euro im Jahr für Alleinstehende und bis zu 182,30 Euro für ein Ehepaar — Geld, das du nur abrufen musst.

Der Rechner oben sagt dir in einem Schritt, wie viel bei dir zusammenkommt und wo du Förderung liegen lässt. Er rechnet mit den gesetzlichen Werten, nicht mit den Konditionen eines bestimmten Anbieters — es geht also um deinen Anspruch, nicht um ein Produkt.

Warum ist das zu versteuernde Einkommen nicht dein Bruttogehalt?

An dieser Stelle rechnen sich die meisten Menschen selbst aus der Förderung heraus. Sie sehen die Grenze von 35.000 Euro, denken an ihr Bruttojahresgehalt von 38.000 Euro und hören auf zu lesen.

Das zu versteuernde Einkommen ist aber etwas anderes. Vom Bruttolohn gehen unter anderem Werbungskosten ab — mindestens die Arbeitnehmer-Pauschale —, dazu Vorsorgeaufwendungen für Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung, Sonderausgaben, Kinderfreibeträge, außergewöhnliche Belastungen. Bei einem normalen Angestellten liegt das zu versteuernde Einkommen deshalb oft ein Fünftel oder mehr unter dem Bruttojahreslohn. Aus 38.000 Euro brutto werden schnell 30.000 Euro zu versteuerndes Einkommen.

Die verlässliche Zahl steht in deinem letzten Einkommensteuerbescheid, in der Zeile „zu versteuerndes Einkommen“. Nimm die für den Rechner, nicht die Zahl von der Gehaltsabrechnung.

Kannst du beide Förderungen gleichzeitig nutzen?

Die Regel, an der die meisten Online-Rechner scheitern: Für Beiträge, auf die du bereits Arbeitnehmersparzulage bekommst, gibt es keine Wohnungsbauprämie. Doppelt gefördert wird kein einziger Euro.

In der Praxis ist die Aufteilung dadurch angenehm einfach: Die vermögenswirksamen Leistungen deines Arbeitgebers laufen in die Sparzulage, deine eigenen Einzahlungen laufen in die Wohnungsbauprämie. Beide Töpfe nebeneinander — und genau deshalb lohnt es sich, in beide zu zahlen und nicht nur in einen.

Wie viel Arbeitnehmersparzulage gibt es?

Der Staat legt 9 Prozent auf vermögenswirksame Leistungen obendrauf, gefördert sind bis zu 470 Euro im Jahr. Macht maximal 42,30 Euro. Die Einkommensgrenze liegt bei 40.000 Euro zu versteuerndem Einkommen für Alleinstehende und 80.000 Euro für zusammen veranlagte Ehepaare.

Zwei Dinge dazu, die in der Beratung immer wieder auffallen. Erstens: Viele Arbeitgeber zahlen 26,59 Euro oder 40 Euro im Monat, das sind 319 beziehungsweise 480 Euro im Jahr. Wer unter 470 Euro bleibt, darf die Lücke aus dem eigenen Netto auffüllen und bekommt auf diesen Teil ebenfalls die Zulage. Zweitens: Ob dein Arbeitgeber überhaupt VL zahlt, steht im Tarifvertrag oder im Arbeitsvertrag — und wird erstaunlich oft schlicht nicht abgerufen, weil niemand fragt.

Wie viel Wohnungsbauprämie gibt es?

10 Prozent auf die eigenen Einzahlungen, begünstigt sind bis zu 700 Euro im Jahr für Alleinstehende und 1.400 Euro für Verheiratete. Maximal also 70 beziehungsweise 140 Euro. Mindestens 50 Euro im Jahr musst du einzahlen, mindestens 16 Jahre alt sein, und das zu versteuernde Einkommen darf 35.000 Euro (Alleinstehende) oder 70.000 Euro (Verheiratete) nicht überschreiten.

700 Euro im Jahr sind knapp 58 Euro im Monat. Wer den Vertrag mit 25 Euro bespart, weil das irgendwann einmal so eingerichtet wurde, verschenkt jedes Jahr rund 40 Euro Prämie. Das ist der häufigste Fall, den wir sehen — und einer, der sich in fünf Minuten korrigieren lässt.

Welche Einkommensgrenzen gelten seit 2024?

Wenn du dich vor ein paar Jahren einmal mit dem Thema beschäftigt und dabei festgestellt hast, dass du zu viel verdienst: Schau noch einmal hin. Bei der Arbeitnehmersparzulage lagen die Grenzen bis 2023 bei 17.900 Euro für Alleinstehende und 35.800 Euro für Verheiratete. Seit 2024 sind es 40.000 und 80.000 Euro — mehr als das Doppelte.

Damit ist ein großer Teil der Arbeitnehmer, die früher außen vor waren, heute anspruchsberechtigt. Die wenigsten wissen es, weil sich die Nachricht nie herumgesprochen hat. Wenn du also einen VL-Vertrag hast und nie eine Zulage bekommen hast — der Rechner oben sagt dir in zehn Sekunden, ob sich das inzwischen geändert hat.

Wann kommst du an das Geld?

Beide Förderungen sind an Fristen gebunden, und beide werden nicht jährlich ausgezahlt, sondern dem Vertrag gutgeschrieben.

  • Arbeitnehmersparzulage: sechs Jahre einzahlen, ein Jahr ruhen lassen — nach sieben Jahren ist der Vertrag frei. Beantragt wird sie über die Steuererklärung, Anlage VL, mit der Bescheinigung deiner Bausparkasse.
  • Wohnungsbauprämie: sieben Jahre Bindung. Danach muss das Geld wohnwirtschaftlich verwendet werden, also für Kauf, Bau oder Modernisierung. Ausnahme: Wer bei Vertragsabschluss unter 25 war, darf beim ersten Vertrag nach Ablauf der sieben Jahre frei darüber verfügen.
  • Der Antrag für die Wohnungsbauprämie läuft über die Bausparkasse, meist als Dauerantrag. Einmal unterschrieben, läuft er weiter — aber eben nur, wenn er einmal unterschrieben wurde.

Was passiert mit der Förderung, wenn du vorzeitig kündigst?

Beide Förderungen sind an eine Bindung geknüpft. Wer den Vertrag vor Ablauf kündigt und das Geld nicht wohnwirtschaftlich verwendet, verliert die Wohnungsbauprämie – auch für die Jahre davor. Bei der Arbeitnehmersparzulage gilt eine Sperrfrist von sieben Jahren; Ausnahmen gibt es nur in gesetzlich geregelten Fällen (§ 4 Abs. 4 5. VermBG).

Bevor du einen Bausparvertrag auflöst, lohnt sich deshalb ein Blick darauf, was dabei an Förderung verfällt – und ob eine wohnwirtschaftliche Verwendung, etwa eine Modernisierung oder die Ablösung eines Darlehens, die bessere Lösung ist.

Häufige Fragen

Bekomme ich Wohnungsbauprämie und Arbeitnehmersparzulage gleichzeitig?

Ja, beide nebeneinander — aber nicht für denselben Beitrag. Für Einzahlungen, auf die bereits Arbeitnehmersparzulage gewährt wird, gibt es keine Wohnungsbauprämie. In der Praxis heißt das: Die vermögenswirksamen Leistungen laufen in die Sparzulage, deine eigenen Einzahlungen in die Wohnungsbauprämie. Für Alleinstehende sind so bis zu 112,30 Euro im Jahr möglich, für Verheiratete bis zu 182,30 Euro — und wenn beide Partner einen eigenen VL-Vertrag haben, noch einmal 42,30 Euro mehr.

Wo finde ich mein zu versteuerndes Einkommen?

Im Einkommensteuerbescheid, in der Zeile „zu versteuerndes Einkommen“. Es ist nicht identisch mit dem Bruttojahreslohn auf der Gehaltsabrechnung, sondern liegt deutlich darunter, weil Werbungskosten, Vorsorgeaufwendungen und Freibeträge bereits abgezogen sind. Bei vielen Angestellten beträgt der Abstand ein Fünftel oder mehr — deshalb lohnt sich das Nachschauen auch dann, wenn das Brutto über der Grenze liegt.

Mein Arbeitgeber zahlt nur 26,59 Euro VL im Monat. Lohnt sich das?

Ja — und du kannst mehr daraus machen. 26,59 Euro im Monat sind 319,08 Euro im Jahr, gefördert sind aber 470 Euro. Die Differenz von rund 151 Euro darfst du selbst aus deinem Nettoeinkommen auf den Vertrag einzahlen und bekommst darauf ebenfalls 9 Prozent Zulage. Das sind etwa 13,60 Euro zusätzlich im Jahr für Geld, das ohnehin gespart worden wäre.

Ich verdiene zu viel für die Förderung. Ist der Bausparvertrag dann sinnlos?

Nein. Die Prämien sind ein Zusatz, nicht der Zweck. Der eigentliche Wert eines Bausparvertrags liegt darin, dass du dir heute einen Darlehenszins für eine Finanzierung in acht oder zehn Jahren sicherst — egal, wo die Bauzinsen dann stehen. Wer ohne Förderung bespart, sollte den Vertrag allerdings anders aufbauen: mit Blick auf Zuteilungszeitpunkt und Darlehenszins statt auf die maximale Prämie.

Wenn du wissen willst, ob es bei dir passt

Der Rechner sagt dir, was dir zusteht. Was er nicht sagt: ob dein bestehender Vertrag die Förderung überhaupt einsammelt, ob der Dauerantrag jemals gestellt wurde und ob die Sparrate zu dem passt, was du in sieben oder zehn Jahren damit vorhast. Genau das schauen wir uns in einem Gespräch gemeinsam an — kostenlos, und ohne dass du etwas abschließen musst.

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Stand: September 2026. Alle Werte nach dem Wohnungsbau-Prämiengesetz und dem Fünften Vermögensbildungsgesetz in der aktuell geltenden Fassung. Der Rechner ist eine unverbindliche Orientierung und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.

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