Effizienzhaus 55: Die KfW-Förderung endet am 31. Dezember 2026
Du hast in Ostfriesland eine Baugenehmigung in der Tasche, aber noch nicht angefangen? Dann bleibt dir nicht mehr viel Zeit für bis zu 100.000 Euro zinsverbilligten KfW-Kredit je Wohneinheit. Wir zeigen, was bis Silvester passieren muss – und wo es eng werden kann.
Kurz und knapp
- Antrag bis 31.12.2026 – oder früher, wenn das Budget aufgebraucht ist.
- Gültige Baugenehmigung beim Antrag, Baubeginn erst danach.
- Heizung nur mit erneuerbarer Energie, also zum Beispiel Wärmepumpe statt Gas.
- Bis 100.000 € Kredit je Wohneinheit, kein Tilgungszuschuss für Privatleute.
Was genau endet?
Seit dem 16. Dezember 2025 fördert die KfW im Programm Klimafreundlicher Neubau (Nummer 297 für Selbstnutzer, 298 für Vermieter) auch Häuser im Standard Effizienzhaus 55. Vorher ging das dort nur mit dem strengeren Effizienzhaus 40. Ziel des Bundes: Projekte anschieben, die schon genehmigt sind, aber wegen der Kosten liegen geblieben sind.
Eigentlich sollte die Stufe Ende Juni 2026 auslaufen. Das Bundesbauministerium hat sie bis zum 31. Dezember 2026 verlängert – allerdings nur, solange Mittel da sind. Von 800 Millionen Euro waren Mitte Juni noch rund 343 Millionen Euro übrig. Laut KfW-Pressemitteilung vom 30.09.2026 wurden inzwischen rund 50.000 Wohneinheiten gefördert; das Programm läuft längstens bis Jahresende 2026 – den aktuellen Stand findest du weiter unten.
Welche Bedingungen gelten?
| Punkt | Regel |
|---|---|
| Kredit | bis 100.000 € je Wohneinheit, Laufzeit bis 35 Jahre, Zinsbindung 10 Jahre |
| Baugenehmigung | muss beim Antrag gültig vorliegen |
| Baubeginn | nicht vor dem 16.12.2025 und erst nach dem Antrag – auch Bau- und Lieferverträge |
| Heizung | ausschließlich erneuerbare Energien, keine Öl- oder Gasheizung |
| Energieeffizienz-Experte | bestätigt die Planung, Pflicht für den Antrag |
| QNG-Siegel | nicht nötig |
Die aktuellen Zinsen stehen auf der Konditionenseite der KfW. Festgeschrieben wird der Zins am Tag der Zusage.

Was musst du bis Silvester erledigen?
- Baugenehmigung prüfen. Sie muss beim Antrag gültig sein. Bei genehmigungsfreien Vorhaben gelten Sonderregeln.
- Energieeffizienz-Experten beauftragen. Er rechnet den Standard nach und erstellt die Bestätigung zum Antrag. Zum Jahresende sind viele ausgebucht – frag lieber jetzt an.
- Finanzierung aufstellen. Den KfW-Kredit beantragst du über die finanzierende Bank. Wir planen ihn direkt in die Gesamtfinanzierung ein.
- Nichts zu früh unterschreiben. Bau- und Lieferverträge erst nach dem Antrag. Planung und Beratung gelten nicht als Baubeginn.
- Puffer einplanen. Der Antrag muss vor dem 31.12. bei der KfW sein. Ist das Budget früher weg, ist auch die Förderung früher weg.
Und ab 2027?
Eine Nachfolge für die Effizienzhaus-55-Stufe ist bisher nicht angekündigt. Weiter läuft nach heutigem Stand der Klimafreundliche Neubau mit Effizienzhaus 40. Für Familien kann KfW 300 „Wohneigentum für Familien“ interessant sein, für flächensparende Neubauten KfW 296. Welches Programm zu deinem Bauvorhaben passt, prüfen wir gern mit dir – im Förderungs-Check oder im persönlichen Gespräch.
Wie viel Zeit bleibt wirklich (Stand Oktober 2026)?
Offiziell bis zum 31. Dezember 2026 – praktisch solltest du deinen Antrag aber deutlich früher einplanen. Die KfW hat am 30. September 2026 mitgeteilt, dass mit der Effizienzhaus-55-Stufe bereits der Neubau von rund 50.000 Wohneinheiten gefördert wurde. Das Angebot gilt, bis die Bundesmittel zur Zinsverbilligung aufgebraucht sind, längstens bis zum Jahresende 2026.
Wie viel Geld noch im Topf ist, sagt die KfW in dieser Mitteilung nicht. Die oft zitierte Zahl von rund 343 Millionen Euro Restbudget stammt aus dem Juni und ist damit überholt. Eine Nachfolgeregelung für 2027 nennt die KfW ebenfalls nicht. Für dich heißt das: Wer bis November alle Unterlagen beisammenhat, ist auf der sicheren Seite. Wer erst im Dezember startet, spekuliert darauf, dass das Geld reicht.
Wichtig: Entscheidend ist der Eingang des Antrags bei der KfW, nicht das Gespräch mit der Bank. Plane deshalb ein, dass Bank und Energieeffizienz-Experte nach deinem Okay noch ein paar Tage brauchen, bis der Antrag tatsächlich bei der KfW liegt.
Welche Unterlagen sollten bis Mitte November bereitliegen?
Je vollständiger deine Unterlagen sind, desto schneller können Bank und Energieeffizienz-Experte den Antrag auf den Weg bringen. Diese Liste hilft dir beim Sortieren:
- Baugenehmigung mit Datum der Erteilung, bei genehmigungsfreien Vorhaben der Nachweis, dass du beginnen darfst.
- Planunterlagen und Baubeschreibung mit Angaben zu Dämmung, Fenstern und Heizung.
- Berechnung des Energieeffizienz-Experten zum Effizienzhaus 55 und zur Heizung mit erneuerbaren Energien.
- Kostenaufstellung oder Angebote von Bauträger, Fertighausanbieter oder Handwerkern – noch nicht unterschrieben.
- Nachweise für die Finanzierung: Einkommen, Eigenkapital, Grundstückskaufvertrag oder Grundbuchauszug.
Fehlt ein Baustein, sprich es früh an. Ein fehlendes Angebot lässt sich in einer Woche nachreichen, eine abgelaufene Baugenehmigung nicht.
Gilt deine Baugenehmigung noch (Regeln in Niedersachsen)?
Eine Baugenehmigung in Niedersachsen erlischt, wenn du nicht innerhalb von drei Jahren nach der Erteilung mit dem Bau beginnst (§ 71 Niedersächsische Bauordnung). Auf schriftlichen Antrag kann das Bauamt die Frist um jeweils bis zu drei Jahre verlängern. Für die Effizienzhaus-55-Förderung muss die Genehmigung beim KfW-Antrag gültig sein.
Das betrifft in Ostfriesland viele Bauherren, die 2022 oder 2023 eine Genehmigung bekommen und dann wegen gestiegener Zinsen und Baukosten pausiert haben. Ist deine Genehmigung von Ende 2023, läuft sie Ende 2026 aus – genau dann, wenn auch die Förderung endet. Stell den Verlängerungsantrag in diesem Fall jetzt beim Bauamt deines Landkreises oder deiner Stadt, nicht erst nach dem KfW-Antrag.
Für Vorhaben ohne Genehmigungspflicht gilt laut Fördermitteldatenbank von co2online: Die Baubehörde muss Kenntnis von deinem Vorhaben haben, und du musst mit der Ausführung beginnen dürfen. Den Nachweis dafür solltest du vor dem Antrag bereithalten.
EH 55, EH 40, KfW 300 oder 296: Welches Programm passt zu deinem Neubau?
Wenn dein Haus Effizienzhaus 55 erreicht und die Genehmigung vorliegt, ist die befristete Stufe im Programm 297 bis Jahresende die einfachste Option. Die anderen Programme stellen höhere Anforderungen, laufen dafür aber länger oder bieten mehr Kredit. Ein Überblick:
| Programm | Standard | Kredit je Wohneinheit | Besonderheiten |
|---|---|---|---|
| 297 – Effizienzhaus 55 (befristet) | EH 55, Heizung zu 100 % erneuerbar | bis 100.000 € | gültige Baugenehmigung beim Antrag; nur bis Mittel aufgebraucht, längstens 31.12.2026 |
| 297 – Klimafreundliches Wohngebäude | EH 40 plus Anforderungen an die Treibhausgasbilanz | bis 100.000 €, mit QNG-Siegel bis 150.000 € | keine Befristung bekannt; Nachhaltigkeitszertifikat für die QNG-Stufe |
| 300 – Wohneigentum für Familien | EH 40 plus Treibhausgasbilanz | 170.000 € bis 270.000 € je nach Kinderzahl und QNG | mindestens ein Kind; zu versteuerndes Einkommen bis 90.000 €, plus 10.000 € je weiterem Kind; kein Wohneigentum vorhanden |
| 296 – Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment | EH 55 plus Mindestzahl an Wohnräumen und Treibhausgasgrenze | bis 100.000 € | keine fossile Heizung und keine Biomasse; Richtlinie gilt bis 31.12.2029 |
Eigene Zusammenstellung nach KfW-Pressemitteilung vom 30.09.2026, KfW-Merkblatt 300 (Stand 12/2025), co2online-Fördermitteldatenbank KfW 297/298 und Förderfibel Umweltpakt Bayern zu KfW 296 (Stand 15.01.2026). Zinsen und Details stehen auf kfw.de; maßgeblich sind die Bedingungen am Tag des Antrags.
Zwei Punkte werden oft übersehen. Erstens: Für dieselbe Wohnung kannst du KfW 300 und Programm 297 nicht gleichzeitig nutzen. Wer sich für eines entscheidet und später verzichtet, darf frühestens sechs Monate nach der Verzichtserklärung einen neuen Kredit beantragen. Zweitens: KfW 300 lohnt sich vor allem für Familien, die ohnehin EH 40 bauen wollen. Für ein fertig geplantes EH-55-Haus ist der Umstieg meist teurer als der Zinsvorteil.
Lässt sich der KfW-Kredit mit der NBank-Förderung kombinieren?
Grundsätzlich ja, im Einzelfall entscheiden aber KfW, Förderstelle und Bank. Die KfW erlaubt nach der Programmbeschreibung bei co2online, andere Kredite, Zulagen und Zuschüsse zu kombinieren, solange die Summe die förderfähigen Kosten nicht übersteigt. Die NBank fördert in Niedersachsen auch den Neubau von selbst genutztem Wohneigentum, mit 20 Jahren ohne Zinsen. Was dabei gilt, steht in unserem Beitrag NBank-Förderung fürs Eigenheim in Ostfriesland.
In der Praxis ist die Reihenfolge entscheidend, denn beide Förderungen verbieten einen zu frühen Baubeginn. Bei der KfW zählt schon der Bau- oder Liefervertrag, bei der NBank ab 100.000 Euro förderfähigen Kosten ebenfalls. Wir stimmen deshalb beide Anträge so ab, dass kein Vertrag zu früh unterschrieben wird, und prüfen mit der Bank, wie die Grundschulden im Grundbuch verteilt werden.
Ob sich die Kombination für dich rechnet, hängt von Einkommen, Kinderzahl und Baukosten ab. Einen ersten Überblick bekommst du in unserem Förderungs-Check. Konkrete Zinsen können wir dir erst nennen, wenn deine Unterlagen vorliegen – über unsere Plattformanbindung stehen uns die Konditionen einer Vielzahl von Banken offen.
Ergänzende Quellen: KfW – Pressemitteilung vom 30.09.2026: Effizienzhaus 55-Förderung zeigt Wirkung · KfW – Merkblatt Wohneigentum für Familien 300 (Stand 12/2025) · co2online – Fördermitteldatenbank KfW 297/298 · Stadt Braunschweig – Merkblatt zur Baugenehmigung (§ 71 NBauO) · Förderfibel Umweltpakt Bayern – KfW 296 Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment (Stand 15.01.2026)
Häufige Fragen
Bis wann muss der Antrag gestellt sein?
Bis zum 31. Dezember 2026 muss er bei der KfW eingegangen sein. Sind die Mittel vorher aufgebraucht, endet die Förderung früher.
Kann ich die Förderung noch nutzen, wenn ich schon gebaut habe?
Nein. Der Baubeginn muss nach dem Antrag liegen. Auch Bau- und Lieferverträge dürfen erst danach geschlossen werden.
Gibt es einen Zuschuss?
Für Privatpersonen nicht. Die Förderung besteht aus einem zinsverbilligten Kredit von bis zu 100.000 Euro je Wohneinheit.
Darf ich mit Gas heizen?
Nein. Das Haus muss vollständig mit erneuerbaren Energien beheizt werden, etwa mit einer Wärmepumpe.
Deine Ansprechpartner

Bezirksleiterin, geprüfte Immobiliar-Darlehensvermittlerin (IHK)

Bezirksleiter, geprüfter Immobiliar-Darlehensvermittler (IHK)
Inhalt erstellt und geprüft von Diana tor Horst und Rahim Rahman. Wer wir sind, für wen wir vermitteln und wie wir vergütet werden, steht in unserer Erstinformation.
Quellen und Stand
- KfW – Start der Förderstufe Effizienzhaus 55 (Dezember 2025)
- KfW – Konditionen ab 2. März 2026 (27.02.2026)
- Handwerksblatt – Verlängerung bis 31.12.2026, Zahlen des Bundesbauministeriums (Juni 2026)
- co2online – Fördermitteldatenbank KfW 297/298
- Stand: 03.10.2026. Keine Zins- oder Förderzusage; maßgeblich sind die Bedingungen der KfW zum Zeitpunkt des Antrags.
Baugenehmigung da, Zeit wird knapp?
Wir stellen deine Neubaufinanzierung mit KfW-Kredit auf – damit der Antrag rechtzeitig vor dem 31. Dezember bei der KfW ist.