Vorsorge

Wohn-Riester und die Reform 2027: Was mit deinem Vertrag passiert

Zum 1. Januar 2027 wird die geförderte Altersvorsorge umgebaut. Wer einen Wohn-Riester-Vertrag hat, fragt sich zu Recht, ob der jetzt wertlos wird. Die kurze Antwort: nein. Die längere Antwort steht hier.

Hausschlüssel mit Lederanhänger auf einer Fensterbank, dahinter ein Klinkerhaus mit Garten
Hausschlüssel mit Lederanhänger auf einer Fensterbank, dahinter ein Klinkerhaus mit Garten

Der Termin, der wirklich drängt

Einen Vertrag nach altem Riester-Recht kannst du nur noch bis zum 31. Dezember 2026 abschließen – und zwar richtig abgeschlossen, der Antrag muss angenommen und policiert sein. Ab dem 1. Januar 2027 gibt es ausschließlich die neuen Produkte. Ob das alte oder das neue System für dich mehr bringt, rechnet dir unser Altersvorsorgedepot-Rechner in wenigen Sekunden aus.

Musst du dir Sorgen um deinen Vertrag machen?

Verträge, die vor dem 1. Januar 2027 abgeschlossen wurden, haben Bestandsschutz. Sie laufen weiter, die bisherigen Förderkonditionen bleiben gelten, und bereits erhaltene Zulagen und Steuervorteile musst du nicht zurückzahlen.

Die Eigenheimrente verschwindet auch nicht. Sie wird in das neue Fördersystem übernommen. Wer sein Guthaben für selbst genutztes Wohneigentum einsetzt, kann das weiterhin tun – für Kauf, Bau, Entschuldung und barrierefreien Umbau.

Was ab 2027 dazukommt, ist eine Wahlmöglichkeit: Du kannst deinen Vertrag weiterlaufen lassen wie bisher oder in das neue System wechseln. Diese Entscheidung sollte man rechnen, nicht raten.

Grafik zum Beitrag: Wohn-Riester und die Reform 2027: Was mit deinem Vertrag passiert
Grafik zum Beitrag: Wohn-Riester und die Reform 2027: Was mit deinem Vertrag passiert

Was ändert sich ab 2027?

Der größte Konstruktionsfehler von Riester wird abgeräumt: der Mindesteigenbeitrag. Bisher musstest du vier Prozent deines Vorjahreseinkommens einzahlen, um die volle Zulage zu bekommen – individuell berechnet, kaum nachvollziehbar, und wer sich verrechnete, bekam die Zulage gekürzt.

Ab 2027 hängt die Zulage schlicht daran, wie viel du tatsächlich einzahlst. Kein Prozentsatz vom Vorjahreseinkommen mehr, keine bösen Überraschungen nach einer Gehaltserhöhung.

Zweite große Änderung: Selbstständige werden förderberechtigt. Wer bisher als Freiberufler oder Gewerbetreibender außen vor war, kann ab 2027 mitmachen. Für viele unserer Kunden in Ostfriesland ist das der eigentliche Punkt an der Reform.

Wie wird die neue Zulage gerechnet?

Die Grundzulage wird in zwei Stufen aufgebaut. Auf die ersten 360 Euro, die du im Jahr einzahlst, legt der Staat 50 Cent je Euro drauf – das sind bis zu 180 Euro. Auf alles, was danach bis 1.800 Euro kommt, gibt es 25 Cent je Euro, also bis zu 360 Euro zusätzlich.

Neue Förderung ab 1. Januar 2027

BausteinHöheBedingung
Grundzulage Stufe 150 Cent je Euro, max. 180 €auf die ersten 360 € Eigenbeitrag
Grundzulage Stufe 225 Cent je Euro, max. 360 €auf Eigenbeiträge bis 1.800 €
Grundzulage gesamtbis 540 € pro Jahrunmittelbar Berechtigte
Mittelbar Berechtigte175 € pro Jahrz. B. nicht berufstätige Ehepartner
Kinderzulagebis 300 € je Kind und Jahreinheitlich, für jedes Geburtsjahr
Berufseinsteigerbonuseinmalig 200 €im ersten Beitragsjahr, vor dem 25. Geburtstag
Mindestbeitrag120 € pro JahrVoraussetzung für die Förderung

Rechenbeispiel

Eine Angestellte zahlt 1.800 Euro im Jahr ein, also 150 Euro im Monat. Dafür bekommt sie 180 Euro auf die ersten 360 Euro plus 360 Euro auf die restlichen 1.440 Euro – zusammen 540 Euro Grundzulage. Mit einem Kind kommen bis zu 300 Euro dazu. Aus 1.800 Euro eigenem Geld werden so bis zu 2.640 Euro auf dem Vertrag. Wichtig bei der Kinderzulage: Es gibt einen Euro Zulage je selbst eingezahltem Euro, bis 300 Euro pro Kind. Ohne Eigenbeitrag also keine Kinderzulage.

Älteres Paar auf der Terrasse des eigenen Hauses
Älteres Paar auf der Terrasse des eigenen Hauses

Wie funktionieren Wohnförderkonto und Steuer?

Wohn-Riester funktioniert steuerlich anders als ein Sparvertrag, und das ist der Teil, den die meisten nicht auf dem Schirm haben. Wenn du gefördertes Kapital in deine Immobilie steckst, wird der Betrag in einem Wohnförderkonto festgehalten. Das ist kein echtes Konto mit Geld darauf, sondern eine Merkposition beim Finanzamt.

Dieses Konto wird jährlich um zwei Prozent fortgeschrieben – eine fiktive Verzinsung. Im Rentenalter wird der aufgelaufene Betrag versteuert, weil die Einzahlungen vorher steuerfrei gestellt waren. Das ist die sogenannte nachgelagerte Besteuerung.

Du hast dabei zwei Wege. Entweder du versteuerst ratierlich, verteilt über mehrere Jahre – dieser Zeitraum wird ab 2027 auf fünf Jahre verkürzt. Oder du wählst die Einmalbesteuerung: Dann zahlst du alles auf einen Schlag, bekommst dafür aber einen Abschlag von 30 Prozent auf den zu versteuernden Betrag.

Rechne das durch, bevor du dich festlegst

Welcher der beiden Wege günstiger ist, hängt von deinem Steuersatz im Rentenalter ab – und davon, ob dich eine Einmalzahlung in einem Jahr in eine höhere Progression schiebt. Die Verkürzung auf fünf Jahre macht die ratierliche Variante nicht automatisch besser: Derselbe Betrag verteilt sich auf weniger Jahre, die Jahresbelastung steigt also. Das ist ein Fall für deine Steuerberatung, nicht für eine Faustregel.

Wechseln oder behalten?

Eine pauschale Antwort gibt es nicht, aber ein paar Anhaltspunkte.

Eher behalten, wenn

dein Vertrag hohe garantierte Konditionen aus früheren Jahren hat, du kurz vor der Verwendung stehst, oder du mit deinem bisherigen Eigenbeitrag bereits die volle alte Zulage ausgeschöpft hast.

Eher prüfen, wenn

du bisher wegen des Mindesteigenbeitrags gekürzte Zulagen bekommen hast, du mehrere Kinder hast und von der einheitlichen Kinderzulage von 300 Euro profitierst, oder du selbstständig bist und bisher gar nicht gefördert wurdest.

Die Reform bringt noch eine zweite Neuerung, die mit Immobilien nichts zu tun hat: das Altersvorsorgedepot als neues, förderfähiges Produkt. Was das ist und für wen es sich lohnt, haben wir ausführlich im Beitrag zum Altersvorsorgedepot 2027 beschrieben.

Lass uns persönlich sprechen

Bring deinen Riester-Vertrag und die letzte jährliche Information mit. Dann schauen wir, welche Zulage bei dir tatsächlich ankommt und ob ein Wechsel ab 2027 rechnerisch etwas bringt.

Welche Fristen gelten bis Ende 2026?

Wer noch einen Vertrag nach altem Riester-Recht abschließen will, muss das bis zum 31. Dezember 2026 schaffen – und zwar so, dass der Vertrag bis dahin angenommen ist, nicht nur beantragt. Ab dem 1. Januar 2027 gibt es nur noch die neuen Produkte.

Bestehende Verträge behalten ihren Bestandsschutz. Ein Wechsel in die neue Förderung ist ab dem 1. Januar 2027 möglich; er ist allerdings unwiderruflich und gilt für alle Riester-Verträge einer Person, egal bei welchem Anbieter (Quelle: Schwäbisch Hall, Stand 15.09.2026).

Deshalb lohnt es sich, vor dem Jahreswechsel durchzurechnen, ob das alte oder das neue System für deine Konstellation mehr bringt – gerade wenn eine Immobilie geplant ist oder schon finanziert wird.

Was bedeutet die Reform für dein Wohnförderkonto?

Wenn du gefördertes Kapital in deine Immobilie steckst, wird der Betrag in einem Wohnförderkonto vermerkt und im Rentenalter versteuert. Bisher wurde dieser Betrag jedes Jahr um zwei Prozent erhöht. Diese Fortschreibung entfällt für Wohnförderkonten, die ab dem 1. Januar 2028 entstehen, und die Besteuerung wird auf fünf Jahre ab Beginn der Auszahlungsphase verteilt (Quelle: Schwäbisch Hall, Stand 15.09.2026).

Für alle, die ihr Eigenheim mit Wohn-Riester finanzieren, senkt das die spätere Steuerlast spürbar. Ein Rechenbeispiel steht im Beitrag Förderung für die eigene Immobilie ab 2027.

Ob sich ein Wechsel für dich lohnt, rechnen wir gern gemeinsam durch.

Häufige Fragen zur Eigenheimrente ab 2027

Wird mein bestehender Wohn-Riester-Vertrag 2027 ungültig?

Nein. Verträge, die vor dem 1. Januar 2027 abgeschlossen wurden, haben Bestandsschutz und laufen zu den bisherigen Bedingungen weiter.

Muss ich in das neue System wechseln?

Nein, der Wechsel ist freiwillig. Ob er sich lohnt, hängt vom einzelnen Vertrag ab.

Kann ich mein Guthaben weiterhin für eine Immobilie nutzen?

Ja. Die Eigenheimrente wird in das neue Fördersystem übernommen. Kauf, Bau, Entschuldung und barrierefreier Umbau bleiben möglich.

Was ist neu für Selbstständige?

Selbstständige werden ab dem 1. Januar 2027 förderberechtigt. Das war bisher der größte blinde Fleck der Riester-Förderung.

Was passiert mit dem Wohnförderkonto?

Es bleibt. Der aufgelaufene Betrag wird im Rentenalter versteuert – ratierlich bis zum 85. Lebensjahr oder auf einen Schlag mit 30 Prozent Abschlag. Für Wohnförderkonten, die ab dem 01.01.2028 entstehen, entfällt die 2-%-Erhöhung und die Besteuerung erfolgt über fünf Jahre (Quelle: Schwäbisch Hall, Altersvorsorgereformgesetz, Stand 10/2026).

Lohnt sich ein Abschluss noch in 2026?

Das kommt darauf an, welche Konditionen du damit sicherst und ob du die alte oder die neue Förderung besser ausschöpfst. Das ist eine Rechnung, keine Grundsatzfrage.

Quellen und Stand

  • Wüstenrot Bausparkasse AG: Neue Eigenheimrente-Förderung ab 2027, abgerufen am 20.09.2026
  • LBS: Riester-Reform 2027, abgerufen am 20.09.2026
  • Altersvorsorgereformgesetz, Inkrafttreten 1. Januar 2027

Dieser Beitrag gibt allgemeine Informationen und ersetzt keine steuerliche und keine rechtliche Beratung. Förderregeln und Zinsen ändern sich; was in deinem Fall gilt, rechnen wir gemeinsam durch.

Du willst das Geld ins eigene Zuhause stecken? Welche Verwendungen ab 2027 erlaubt sind, was sich am Wohnförderkonto ändert und was die 3.000-Euro-Schwelle ab 2028 bedeutet, steht im Beitrag Altersvorsorgedepot für die eigene Immobilie.

Wechseln oder behalten – wir rechnen es dir aus

Die Entscheidung hängt an deinem konkreten Vertrag, deinen Kindern und deinem Steuersatz. Genau dafür setzen wir uns hin.

SSL-Zertifikat