Vermögenswirksame Leistungen: Das Geld vom Chef, das die meisten liegen lassen
Bis zu 40 Euro im Monat legt dein Arbeitgeber oben drauf – wenn du sagst, wohin. Seit der Reform der Einkommensgrenzen kommt für viele noch die Arbeitnehmersparzulage dazu, die vorher außer Reichweite war. Wer nichts tut, verschenkt beides.
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Kurz und knapp
- Viele Arbeitgeber zahlen 6,65 bis 40 € vermögenswirksame Leistungen im Monat, aber nur, wenn du einen Vertrag nennst.
- Arbeitnehmersparzulage auf einen Bausparvertrag: 9 % auf bis zu 470 € im Jahr, also höchstens 42,30 € (Quelle: 5. VermBG, Stand 2026).
- Die Einkommensgrenze liegt seit 2024 bei 40.000 € bzw. 80.000 € zu versteuerndem Einkommen.
- Auf eigene Einzahlungen in denselben Bausparvertrag kann zusätzlich die Wohnungsbauprämie laufen.
Was sind vermögenswirksame Leistungen?
Vermögenswirksame Leistungen – kurz VL oder VWL – sind ein Zuschuss, den viele Arbeitgeber zahlen, zusätzlich zum Gehalt. Wie viel, steht im Tarifvertrag, in der Betriebsvereinbarung oder im Arbeitsvertrag. Üblich sind Beträge zwischen 6,65 und 40 Euro im Monat.
Der entscheidende Punkt: Das Geld wird nicht automatisch überwiesen. Du musst deinem Arbeitgeber einen Vertrag nennen, in den er zahlen soll. Wer das nie gemacht hat, bekommt schlicht nichts – und merkt es nicht, weil auf der Gehaltsabrechnung nichts fehlt, was nie da war.
In der Beratung ist das einer der häufigsten Aha-Momente. Wir fragen nach der Gehaltsabrechnung, finden dort eine Zeile mit VL, die auf null steht – und der Arbeitgeber hätte seit Jahren 40 Euro im Monat gezahlt.


Welche Reform hat kaum jemand mitbekommen?
Auf die VL selbst kann noch eine staatliche Zulage kommen: die Arbeitnehmersparzulage. Früher war sie für die meisten Angestellten praktisch unerreichbar, weil die Einkommensgrenze bei 17.900 Euro zu versteuerndem Einkommen lag – 35.800 Euro bei Ehepaaren.
Diese Grenze wurde auf 40.000 Euro beziehungsweise 80.000 Euro angehoben. Das hat die Zahl der Berechtigten vervielfacht. Nur hat es kaum jemand mitbekommen, weil viele das Thema vor Jahren einmal geprüft und abgehakt haben.
Auch hier gilt wieder: zu versteuerndes Einkommen, nicht Brutto. Der Wert steht im Steuerbescheid. Ein Single mit 52.000 Euro brutto liegt nach Abzügen häufig unter 40.000 Euro zu versteuerndem Einkommen und ist damit berechtigt.
Wie viel Zulage gibt es?
Arbeitnehmersparzulage 2026
| Bausparvertrag | |
|---|---|
| Zu versteuerndes Einkommen höchstens | 40.000 € / 80.000 € |
| Geförderter Betrag pro Jahr | 470 € |
| Zulagensatz | 9 % |
| Zulage höchstens pro Jahr | 42,30 € |
| Bindungsfrist | 7 Jahre |
| Beantragung | Steuererklärung |
Zusätzlich: die Wohnungsbauprämie
Zahlst du zusätzlich eigenes Geld auf den Bausparvertrag ein, kann darauf noch die Wohnungsbauprämie laufen – nicht aber auf die vermögenswirksamen Leistungen selbst, für die du schon die Sparzulage bekommst (§ 1 Nr. 1 WoPG). Zusammen bringen Arbeitnehmersparzulage und Wohnungsbauprämie bis zu 112,30 Euro im Jahr, bei Ehepaaren bis zu 182,30 Euro. Wie die Prämie funktioniert, erklären wir in einem eigenen Beitrag.

Warum passt der Bausparvertrag hier gut?
Für alle, die irgendwann kaufen, bauen oder modernisieren wollen, ist der Bausparvertrag der passende Platz für die vermögenswirksamen Leistungen. Drei Gründe:
Der Betrag steht fest
Beim Bausparen weißt du heute, was in sieben Jahren auf dem Vertrag liegt – inklusive Zulage. Das Guthaben schwankt nicht und steht pünktlich zur Verfügung, wenn Kauf oder Modernisierung anstehen.
Du sicherst dir einen Darlehenszins
Das ist der eigentliche Punkt. Mit dem Vertrag sicherst du dir heute die Konditionen für ein Bauspardarlehen, das du in einigen Jahren abrufen kannst. Was das wert ist, hängt davon ab, wo die Zinsen dann stehen – und genau das weiß heute niemand.
Die Förderungen stapeln sich
Arbeitnehmersparzulage und Wohnungsbauprämie können auf denselben Vertrag fließen – die eine auf die VL deines Arbeitgebers, die andere auf deine eigenen Einzahlungen.
Ob und in welcher Höhe ein Bausparvertrag zu deinem Vorhaben passt, hängt vor allem davon ab, wann du kaufen, bauen oder modernisieren willst. Das rechnen wir gern mit dir durch.
Wie kommst du in drei Schritten zum Geld?
1. Prüfen, ob dir VL zustehen
Steht im Tarifvertrag, in der Betriebsvereinbarung oder im Arbeitsvertrag. Wenn du unsicher bist: In der Personalabteilung fragen. Auf vielen Gehaltsabrechnungen gibt es bereits eine Zeile dafür.
2. Vertrag nennen
Du gibst dem Arbeitgeber die Vertragsnummer und die Bankverbindung des Anbieters. Ab dann überweist er den Betrag direkt dorthin. Zahlt dein Arbeitgeber weniger als die förderfähigen 470 Euro im Jahr, kannst du aus eigener Tasche aufstocken.
3. Zulage beantragen
Der Anbieter schickt die Daten elektronisch ans Finanzamt. Du musst in der Steuererklärung nur noch ankreuzen, dass du die Arbeitnehmersparzulage möchtest. Ausgezahlt wird sie gesammelt am Ende der siebenjährigen Bindungsfrist.
Wenn du den Job wechselst
Der Vertrag läuft weiter. Du musst dem neuen Arbeitgeber nur wieder die Vertragsdaten geben. Zahlt er keine VL, kannst du selbst einzahlen – die Arbeitnehmersparzulage gibt es trotzdem, solange du sozialversicherungspflichtig beschäftigt bist und unter der Einkommensgrenze liegst.
Lass uns persönlich sprechen
Bring einfach deine Gehaltsabrechnung und den letzten Steuerbescheid mit. In zehn Minuten wissen wir, was dir zusteht und was davon gerade nicht ankommt.
Was passiert nach den sieben Jahren?
Die vermögenswirksamen Leistungen fließen sechs Jahre lang in den Vertrag, danach ruht er ein Jahr. Nach sieben Jahren ist das Guthaben frei – inklusive der Arbeitnehmersparzulage, die erst dann gesammelt ausgezahlt wird.
Beim Bausparvertrag hast du dann die Wahl: Du lässt dir das Guthaben auszahlen, oder du nutzt es zusammen mit dem Bauspardarlehen für Kauf, Bau, Modernisierung oder die Ablösung eines Darlehens. Du kannst den Vertrag auch weiterlaufen lassen und die VL deines Arbeitgebers weiter einzahlen – dann beginnt für die neuen Beiträge eine neue Frist.
Das ist der einfachste Weg, mit dem Geld vom Arbeitgeber Eigenkapital aufzubauen.
Was gilt bei Elternzeit, Teilzeit oder Jobwechsel?
Vermögenswirksame Leistungen sind an das Arbeitsverhältnis gebunden. Zahlt dein Arbeitgeber in der Elternzeit kein Gehalt, zahlt er in der Regel auch keine VL. Der Vertrag läuft trotzdem weiter – du kannst selbst einzahlen oder die Zahlungen für eine Weile ruhen lassen.
Bei Teilzeit hängt es vom Tarif- oder Arbeitsvertrag ab, ob die VL anteilig gekürzt werden. Und beim Jobwechsel nennst du dem neuen Arbeitgeber einfach die Vertragsdaten. Zahlt er keine VL, kannst du den Vertrag aus eigener Tasche weiter besparen.
Gerade in solchen Phasen lohnt ein kurzer Blick auf den Vertrag: Passt die Sparrate noch, und wann wird das Geld für dein Vorhaben gebraucht?
Wie viel kommt in sieben Jahren zusammen?
Ein einfaches Beispiel: Dein Arbeitgeber zahlt 40 Euro im Monat, also 480 Euro im Jahr, sechs Jahre lang in deinen Bausparvertrag. Das sind 2.880 Euro, die nicht aus deinem Netto kommen. Liegt dein zu versteuerndes Einkommen unter der Grenze, kommen bis zu 42,30 Euro Arbeitnehmersparzulage pro Jahr dazu, in sechs Jahren also rund 254 Euro (eigene Beispielrechnung, ohne Guthabenzinsen).
Zahlst du zusätzlich selbst 700 Euro im Jahr ein, läuft darauf die Wohnungsbauprämie. So wird aus dem Geld vom Chef ein solider Grundstock für Eigenkapital oder Modernisierung.
Wichtig ist nur, dass du deinem Arbeitgeber die Vertragsdaten gibst. Ohne diesen Schritt fließt das Geld nicht – und rückwirkend zahlt der Arbeitgeber in der Regel nicht nach.
Ein kurzer Blick auf die Gehaltsabrechnung zeigt dir, ob VL bereits fließen.
Das dauert nur wenige Minuten.
Häufige Fragen zu vermögenswirksamen Leistungen
Bekomme ich VL automatisch?
Nein. Du musst dem Arbeitgeber einen Vertrag nennen, in den gezahlt werden soll. Ohne diese Angabe passiert nichts.
Was ist, wenn mein Arbeitgeber keine VL zahlt?
Dann kannst du trotzdem selbst in einen VL-Vertrag einzahlen und die Arbeitnehmersparzulage bekommen, solange du unter der Einkommensgrenze liegst.
Wie hoch ist die Einkommensgrenze genau?
40.000 Euro zu versteuerndes Einkommen bei Alleinstehenden, 80.000 Euro bei zusammen veranlagten Ehepaaren. Entscheidend ist der Steuerbescheid, nicht das Bruttogehalt.
Wann wird die Zulage ausgezahlt?
Gesammelt nach Ablauf der siebenjährigen Bindungsfrist, nicht jährlich.
Kann ich mehrere VL-Verträge haben?
Ja. Dein Arbeitgeber zahlt aber nur in einen. Weitere Verträge besparst du selbst.
Was passiert, wenn ich vorzeitig kündige?
Dann entfällt die Arbeitnehmersparzulage für die betroffenen Jahre. Es gibt Ausnahmen, etwa bei längerer Arbeitslosigkeit, Heirat oder Erwerbsunfähigkeit.
Quellen und Stand
- Vermögensbildungsgesetz (5. VermBG), Einkommensgrenzen seit dem Zukunftsfinanzierungsgesetz
- Schwäbisch Hall: Arbeitnehmersparzulage 2026, abgerufen am 20.09.2026
- Wüstenrot Bausparkasse AG: staatliche Förderungen, abgerufen am 20.09.2026
Dieser Beitrag gibt allgemeine Informationen und ersetzt keine steuerliche und keine rechtliche Beratung. Förderregeln und Zinsen ändern sich; was in deinem Fall gilt, rechnen wir gemeinsam durch.
Läuft bei dir alles, was laufen könnte?
Wir prüfen, ob dein Arbeitgeber VL zahlt, ob die Zulage bei dir ankommt und ob dein Vertrag dafür der richtige ist.